Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes: Artikel 13 und Artikel 50
Das EU-KI-Gesetz teilt die Transparenz in zwei Bereiche auf. Artikel 13 regelt die Beziehung zwischen Anbietern und Anwendern von Hochrisiko-KI. Artikel 50 regelt die Beziehung zwischen KI-Systemen und den Personen, mit denen sie interagieren – einschließlich Chatbots, Deepfakes und KI-generierter Inhalte.
Zuletzt aktualisiert: April 29, 2026
Artikel 13: Transparenz gegenüber Anwendern
Anbieter von Hochrisiko-KI müssen Anwendern ausreichend Informationen zur Verfügung stellen, damit diese das System korrekt verwenden und eine sinnvolle Überwachung durchführen können.
- Identität und Kontaktdaten des Anbieters
- Beabsichtigter Zweck, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheitseigenschaften
- Bekannte Einschränkungen und bekannte vorhersehbare Missbräuche
- Leistung in Bezug auf bestimmte Personen oder Gruppen
- Anforderungen an die Eingangsdaten und erwartete Interpretation der Ausgabe
- Maßnahmen zur menschlichen Überwachung und deren Durchführung
- Wartungs- und Lebenszykluserwartungen
Artikel 50: Transparenz gegenüber Nutzern und der Öffentlichkeit
Artikel 50 gilt nicht nur für Hochrisiko-Systeme, sondern in breiterem Umfang. Vier Kernpflichten:
- Offenlegung der KI-Interaktion – natürliche Personen müssen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren (z. B. Chatbots), es sei denn, dies ist aus dem Kontext ersichtlich
- Kennzeichnung synthetischer Inhalte – KI-generiertes Audio, Bild, Video oder Text muss maschinenlesbar sein und als künstlich erkennbar sein
- Offenlegung von Deepfakes – Inhalte, die reale Personen oder Ereignisse darstellen, müssen als künstlich generiert gekennzeichnet werden, mit begrenzten Ausnahmen für eindeutig künstlerische, satirische oder fiktive Werke
- Öffentlichkeitswirksamer Text – KI-generierter Text, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss offengelegt werden, es sei denn, es erfolgt eine menschliche Überprüfung und redaktionelle Verantwortung
Wie Artikel 13 und 50 zusammenwirken
Die beiden Transparenzregelungen wirken auf verschiedenen Ebenen der Wertschöpfungskette:
Artikel 13 ist eine B2B-Pflicht zwischen Anbietern und Anwendern. Artikel 50 ist auf den Endnutzer ausgerichtet. Ein Anbieter eines Hochrisiko-Chatbots schuldet seinen Unternehmenskunden die Dokumentation gemäß Artikel 13 UND die Offenlegung gemäß Artikel 50 gegenüber den natürlichen Personen, mit denen der Chatbot spricht.