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Kapitel V — KI für allgemeine Zwecke

EU-KI-Gesetz, GPAI-Pflichten: Leitfaden zu Kapitel V

Kapitel V des EU-KI-Gesetzes regelt KI für allgemeine Zwecke (GPAI) – was die meisten Menschen als Basismodelle bezeichnen. Es gibt zwei Stufen: Standard-GPAI-Pflichten gemäß Artikel 53 und zusätzliche Pflichten für Modelle mit systemischem Risiko gemäß Artikel 55.

Zuletzt aktualisiert: April 29, 2026

Was zählt als GPAI?

Das EU-KI-Gesetz definiert KI-Modelle für allgemeine Zwecke breit:

Ein KI-Modell, das eine hohe Allgemeingültigkeit aufweist und in der Lage ist, eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben kompetent auszuführen, unabhängig davon, wie es auf den Markt gebracht wird. Die meisten großen Sprachmodelle, Bildgenerierungsmodelle und multimodalen Basismodelle erfüllen diese Kriterien.

Artikel 53: Standard-GPAI-Pflichten für Anbieter

Alle GPAI-Anbieter müssen diese Mindestanforderungen erfüllen:

  • Führen Sie eine technische Dokumentation, einschließlich der Trainings- und Testprozesse.
  • Stellen Sie nachgelagerten Anbietern, die das Modell integrieren, Informationen zur Verfügung.
  • Halten Sie sich an das EU-Urheberrecht, einschließlich einer Richtlinie zur Achtung von Opt-out-Optionen für Text- und Daten-Mining.
  • Veröffentlichen Sie eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsdaten.
  • Benennen Sie einen EU-Vertreter, wenn Sie außerhalb der EU ansässig sind.

Artikel 55: GPAI-Pflichten bei systemischem Risiko

Modelle, die die Schwelle für systemisches Risiko erfüllen (derzeit 10²⁵ FLOPs an Rechenleistung für das Training, indikativ), haben zusätzliche Pflichten:

  • Modellbewertungen, einschließlich Adversarial Testing.
  • Bewertung und Minderung systemischer Risiken.
  • Cybersicherheitsschutz.
  • Meldung schwerwiegender Vorfälle an das KI-Amt.
  • Offenlegung des Energieverbrauchs.

Verhaltenskodex

Die Kommission hat einen freiwilligen Verhaltenskodex für GPAI-Anbieter gefördert:

Die Annahme ist freiwillig, bietet aber eine Vermutung der Konformität für die darin abgedeckten Pflichten.

Ausnahme für Open Source

Open-Source-GPAI-Modelle werden im Rahmen der Verordnung bevorzugt behandelt:

GPAI-Modelle, die unter freien und Open-Source-Lizenzen veröffentlicht werden, sind weitgehend von Artikel 53 ausgenommen, mit Ausnahme der Pflichten in Bezug auf Urheberrecht und Zusammenfassung der Trainingsdaten – und die Ausnahme gilt überhaupt nicht für Modelle der Stufe des systemischen Risikos.