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Artikel 6 + Anhang III

Anhang III Hochrisiko-KI-Systeme: Leitfaden zur Klassifizierung gemäß Artikel 6

Artikel 6 des EU-KI-Gesetzes definiert zwei Wege zur Einstufung als Hochrisiko-KI. Dieser Leitfaden führt Sie durch beide Wege, die Kategorien der Anwendungsfälle im Anhang III, die Ausnahme gemäß Artikel 6(3) und ein Flussdiagramm zur Selbsteinschätzung.

Zuletzt aktualisiert: April 29, 2026

Was macht ein KI-System zu einem Hochrisiko-System?

Artikel 6 schafft zwei unabhängige Wege. Wenn eines dieser Kriterien erfüllt ist, wird das System als Hochrisiko eingestuft – und es gelten die vollständigen Dokumentationsanforderungen des Anhangs IV, die Kontrollen gemäß Artikel 9–15 und die Verpflichtungen zur Konformitätsbewertung.

Die beiden Wege: Artikel 6(1) betrifft KI, die als Sicherheitskomponente in regulierten Produkten verwendet wird. Artikel 6(2) + Anhang III betrifft eigenständige KI in acht spezifischen Anwendungsfallkategorien.

Weg 1: Sicherheitskomponenten (Artikel 6(1))

Wenn Ihre KI eine Sicherheitskomponente eines Produkts ist, das durch EU-Sektorvorschriften abgedeckt wird (Medizinprodukte, Fahrzeuge, Maschinen, Aufzüge, Spielzeug usw.) oder selbst ein solches Produkt ist, wird sie automatisch als Hochrisiko eingestuft.

Die Konformitätsbewertung muss von einer benannten Stelle durchgeführt werden.

Weg 2: Anwendungsfälle im Anhang III (Artikel 6(2))

Acht Anwendungsfallkategorien führen unabhängig von der zugrunde liegenden Technologie zur Einstufung als Hochrisiko:

  • Biometrie: Fernbiometrische Identifizierung und Systeme zur Erkennung von Emotionen
  • Kritische Infrastruktur: KI in den Bereichen Energie, Wasser, Gas, Wärme und digitale Infrastruktur
  • Bildung: KI für die Bewertung von Schülern, die Bewertung von Prüfungen und die Analyse von Lernergebnissen
  • Beschäftigung: Überprüfung von Lebensläufen, Analyse von Vorstellungsgesprächen, Aufgabenverteilung, Leistungsbeurteilung, Entscheidungen über Entlassungen
  • Wesentliche Dienstleistungen: Bonitätsbewertung, Kreditgenehmigung, Versicherungspreise, Notfalldienste
  • Strafverfolgung: Risikobewertung, Lügendetektoren, Beweisauswertung, Profilerstellung
  • Migration und Asyl: Visaanträge, Asylverfahren, Grenzkontrolle
  • Justiz: Unterstützung bei der Strafzumessung, Vorhersage von Fallausgängen, juristische Recherche

Die Ausnahmeregelung in Artikel 6(3)

Ein KI-System aus Anhang III kann von der Regelung ausgenommen werden, wenn es kein erhebliches Risiko für die Gesundheit, Sicherheit oder die Grundrechte darstellt.

Anerkannte Fälle umfassen enge, verfahrenstechnische Aufgaben, die Verbesserung des Ergebnisses einer zuvor abgeschlossenen menschlichen Tätigkeit, die Erkennung von Entscheidungsmustern, ohne die menschliche Bewertung zu ersetzen, oder vorbereitende Aufgaben für eine nachfolgende menschliche Entscheidung. Profiling ist immer ein hohes Risiko. Die Ausnahme gilt niemals, wenn das System ein Profiling natürlicher Personen durchführt.

Wenn Sie die Ausnahme geltend machen, dokumentieren Sie die Begründung sorgfältig. Die Aufsichtsbehörden können dies in Frage stellen.

Dokumentationsanforderungen bei hohem Risiko

KI-Systeme mit hohem Risiko müssen eine umfassende Dokumentation zur Einhaltung der Vorschriften vorlegen:

  • Technische Dokumentation gemäß Anhang IV
  • Risikomanagementsystem gemäß Artikel 9
  • Datengovernance-Aufzeichnungen gemäß Artikel 10
  • Protokollierung im Produktionsbetrieb gemäß Artikel 12
  • Design der menschlichen Überwachung gemäß Artikel 14
  • Konformitätsbewertung + CE-Kennzeichnung
  • Registrierung in der EU-KI-Datenbank