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Artikel 9 + Konformität

Konformitätsbewertung des EU-KI-Gesetzes und Risikomanagement gemäß Artikel 9

Die Konformitätsbewertung ist der Nachweis der Einhaltung des EU-KI-Gesetzes. Das Risikomanagement gemäß Artikel 9 ist der grundlegende Prozess, der durch die Konformitätsbewertung überprüft wird. Beide sind eng miteinander verbunden – diese Seite behandelt beide.

Zuletzt aktualisiert: April 29, 2026

Artikel 9: Risikomanagementsystem

Das Risikomanagement gemäß Artikel 9 ist ein kontinuierlicher Prozess über den gesamten Lebenszyklus des KI-Systems. Erforderliche Elemente:

  • Identifizierung und Analyse bekannter und vernünftigerweise vorhersehbarer Risiken
  • Schätzung und Bewertung von Risiken unter Berücksichtigung der beabsichtigten Verwendung und vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauchsszenarien
  • Bewertung von Risiken, die sich aus der Nachmarktkontrolle ergeben
  • Anwendung geeigneter und gezielter Risikomanagementmaßnahmen
  • Prüfung von Restrisiken anhand von Akzeptanzkriterien

Artikel 9 verlangt ausdrücklich, dass Risikomanagementmaßnahmen mit dem Stand der Technik in Einklang stehen – was heute vernünftigerweise erreichbar ist, nicht theoretische Perfektion.

Konformitätsbewertungsverfahren

Zwei Hauptverfahren, je nach Art des KI-Systems:

  • Interne Kontrolle (Anhang VI) – Selbsteinschätzung des Anbieters unter Verwendung harmonisierter Normen. Verfügbar für die meisten eigenständigen KI-Systeme mit hohem Risiko gemäß Anhang III.
  • Benannte Stelle (Anhang VII) – Bewertung durch eine von der EU benannte dritte Partei. Erforderlich für biometrische Identifikationssysteme und KI, die als Sicherheitskomponenten von regulierten Produkten verwendet wird.

CE-Kennzeichnung und Registrierung in der EU-Datenbank

Sobald die Konformität festgestellt wurde, führen Sie diese abschließenden Schritte vor der Markteinführung durch:

  • Erstellen Sie nach der Konformitätsprüfung eine EU-Konformitätserklärung
  • Bringen Sie die CE-Kennzeichnung am KI-System (oder seiner Verpackung/Dokumentation, falls es sich nicht um ein physisches Produkt handelt) an
  • Registrieren Sie das KI-System in der EU-KI-Datenbank, bevor Sie es auf den Markt bringen
  • Bewahren Sie die technische Dokumentation mindestens 10 Jahre nach der Markteinführung auf

Laufende Verpflichtungen

Konformität ist kein einmaliges Ereignis:

Erhebliche Änderungen führen zu einer erneuten Bewertung. Die Nachmarktkontrolle gemäß Artikel 72 fließt in das Risikomanagement gemäß Artikel 9 ein. Schwerwiegende Vorfälle müssen den Behörden gemäß Artikel 73 gemeldet werden.